AGB

M. LENZ WERBEMITTEL GMBH
LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (Stand 02.10.2009)

§1 – GELTUNGSBEREICH
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt,
so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen.

§2 – ANGEBOTE UND PREISE
Angebote und Preise sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht,
so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen 3 Tagen schriftlich zu widersprechen.
Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten,
Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur Ca. Werte und können produktionsbedingt abweichen.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro, unversichert, zzgl. Verpackung, Nebenkosten, Frachtkosten
und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der
Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine
Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist.

§3 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen
netto ab Rechnungsdatum.
Neukunden werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über
dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Aufrechnungen aufgrund irgendwelcher
Gegenforderungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§4 – EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§5 – LIEFERUNG
Lieferung und Versand erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei
Freisendungen. Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind wir in der
Wahl der Transportmittel und Transportwege frei. Liefertermine werden grundsätzlich nur als
Ca.-Termine bestätigt und sind dadurch auch nur als solche vereinbart. Die Auftragsbestätigung
ergeht frühestens, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind,
die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen. Hat der Auftraggeber danach noch
Änderungen, so sind wir berechtigt, einen neuen Liefertermin zu bestimmen. Ein Verzug tritt erst
durch Mahnung des Auftraggebers ein. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge
eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger
unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

§6 – GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit, Vollzähligkeit
unverzüglich zu prüfen und spätestens aber binnen 3 Tagen uns schriftlich mitzuteilen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Mängel eines Teils
der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der
beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch,
so ist die Beanstandung gegenstandslos.
Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.

§7 – URHEBERRECHT
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen
Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten und dergleichen verbleibt bei uns.
Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung des Rechts
der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§8 – KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE
Korrekturabzüge und –andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand-, Farbe- und sonstige
Fehler zu prüfen und uns schriftlich druckreif erklärt zurückzugeben.
Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

§9 – IMPRESSUM
Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns
gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im
Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

§10 – ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis für beide Seiten ist Mannheim.
Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.

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