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Liefer- und Zahlungsbedingungen


M. LENZ WERBEMITTEL GMBH

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (Stand 02.10.2009)


§1 – GELTUNGSBEREICH

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen.

§2 - ANGEBOTE UND PREISE

Angebote und Preise sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen 3 Tagen schriftlich zu widersprechen. Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur
Ca. Werte und können produktionsbedingt abweichen.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro, unversichert, zzgl. Verpackung, Nebenkosten, Frachtkosten und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und /
oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist.

§3 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Neukunden werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Aufrechnungen aufgrund irgendwelcher Gegenforderungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§4 - EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum.

§5 - LIEFERUNG

Lieferung und Versand erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei Freisendungen. Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind wir in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei. Liefertermine werden grundsätzlich nur als Ca.-Termine bestätigt und sind dadurch auch nur als solche vereinbart. Die Auftragsbestätigung ergeht frühestens, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen.
Hat der Auftraggeber danach noch Änderungen, so sind wir berechtigt, einen neuen Liefertermin zu bestimmen. Ein Verzug tritt erst durch Mahnung des Auftraggebers ein.
Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände verlängert
sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

§6 - GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit, Vollzähligkeit unverzüglich zu prüfen und spätestens aber binnen 3 Tagen uns schriftlich mitzuteilen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.

§7 - URHEBERRECHT

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten und dergleichen verbleibt bei uns. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§8 - KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE

Korrekturabzüge und –andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand-, Farbe- und sonstige Fehler zu prüfen und uns schriftlich druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

§9 - IMPRESSUM

Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.


§10 - ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis für beide Seiten ist Hirschberg.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Hirschberg sachlich zuständige Gericht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein und/oder geltendem Recht nicht entsprechen, so soll dieser durch eine gültige Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.